Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) dienen der klaren Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen der salespromo.ch GmbH (nachfolgend „salespromo.ch“) und ihren Kunden bzw. Geschäftspartnern (nachfolgend „Kunde“). Vorbehalten bleiben einzelvertragliche Bestimmungen, die allenfalls widersprechenden Regelungen in diesen AGB vorgehen. Die AGB beziehen sich auf die Dienstleistungen von salespromo.ch
Allgemeines zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
salespromo.ch bietet als „Full Service“ Marketingagentur vornehmlich Dienstleistungen und Werke (nachfolgend, wo nicht eine spezifische Arbeit gemeint ist, gesamthaft „Leistungen“) in den Bereichen Events, Promotionen, Verkaufsförderung an. Zur Positionierung und Vermarktung von verschiedenen Leistungen besitzt salespromo.ch die notwendige Erfahrung, das erforderliche Knowhow, ein nationales Netzwerk an Partnern und Lieferanten aus Personalvermittlung -, Marketingagenturen-, sowie umfassenden Zugriff auf einen internen Pool geeigneter Mitarbeiter.
Gegenstand und Umfang der Leistungen von salespromo.ch
salespromo.ch bietet ihren Kunden insbesondere die folgenden Leistungen an: − Organisation von Promotionen , Verkaufsförderung, Direktverkauf einschliesslich Konzepte und Vermarktung; − Durchführen von Promotionen, einschliesslich Konzeption gesamter Kampagnen, Messen, Merchandising und Corporate Events;
Der genaue Umfang der Leistungen von salespromo.ch ergibt sich aus den vom Kunden erteilten und von salespromo.ch
angenommenen Aufträgen oder aus Offerten, Auftragsbestätigungen oder Rapporten. Diese Dokumente bilden zusammen mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und salespromo.ch
salespromo.ch führt die im Zusammenhang mit ihren Leistungen stehenden Vorarbeiten und Abklärungen aus. salespromo.ch ist verantwortlich für Versicherung, Sozialleistungen und Entschädigung der von salespromo.ch eingesetzten Personen.
Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn der Kunde eine Offerte schriftlich oder mündlich akzeptiert. Bei mündlicher Auftragserteilung bzw. bei mündlichem Vertragsschluss werden Gegenstand und Umfang der Leistungen von salespromo.ch schriftlich bestätigt. Widerspricht der Kunde der schriftlichen Bestätigung nicht innert zwei (2) Arbeitstagen, gelten Gegenstand und Umfang der Leistungen als genehmigt bzw. vereinbart.
Substitution/Beizug von Dritten
salespromo.ch erbringt die zur Realisierung von Projekten notwendigen Leistungen eigenständig. Sie ist aber auch befugt, bei der Erbringung der Leistungen Dritte beizuziehen und die Parteien gehen davon aus, dass ein solcher Beizug stets im Interesse des Kunden ist. salespromo.ch greift dabei, falls vorhanden, auf die Leistungen langjähriger zuverlässiger Partner zurück und wählt solche Dritte sorgfältig aus. Der Kunde ist damit einverstanden, dass salespromo.ch ihre mit Drittparteien bestehenden Vereinbarungen, Bestellungen, Abrechnungen etc. nicht offen zu legen hat.
Gewährleistung
Alle von salespromo.ch erbrachten Leistungen werden mit der notwendigen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. salespromo.ch verpflichtet sich überdies, alle ihr übertragenen Aufgaben in bestmöglicher Qualität und unter Einbezug von qualifiziertem Personal durchzuführen. Auswahl, Ausbildung, Überwachung und fachmännische Arbeitsweise all ihrer Mitarbeiter stehen dabei im Vordergrund. Soweit die Leistungen von salespromo.ch die Erstellung eines Werks betreffen, sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, Nachbesserung zu verlangen, soweit salespromo.ch ein Verschulden trifft an der Mangelhaftigkeit des Werkes trifft. Lässt salespromo.ch ein solches Werk durch Dritte herstellen, besteht ein Gewährleistungsanspruch nur insoweit, als salespromo.ch gegenüber dem Dritten Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. In jedem Fall verpflichtet sich salespromo.ch, gegenüber dem Dritten die notwendigen Handlungen wie Abnahme und Prüfung ordnungsgemäss vorzunehmen.
Soweit salespromo.ch mit dem Dritten ein Nachbesserungsrecht vereinbart hat, gilt dieses anstelle einer Gewährleistung durch salespromo.ch gegenüber dem Kunden und unabhängig eines Verschuldens bereits mit Abschluss des vorliegenden Vertrages als abgetreten. Dies gilt auch für allfällige Mängelfolgeschäden aufgrund der Mangelhaftigkeit des durch den Dritten hergestellten Werks oder Werkteils.
Preise und Zahlungsbedingungen AGB Grundsätze der Preisfestsetzung
Für von salespromo.ch erbrachten Leistungen gelten die dem Kunden kommunizierten Preise oder Ansätze. Soweit keine andere Vereinbarung besteht, handelt es sich bei diesen Preisen um eine Kostenschätzung bzw. um einen Globalpreis. Dies gilt insbesondere in jenen Fällen, in denen die Leistungen von salespromo.ch die Erstellung eines Werkes umfassen. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen gelten gewährte Rabatte ausschliesslich projektbezogen. Alle kommunizierten Preise verstehen sich immer exklusive Mehrwertsteuer.
Allfällige Preislisten und Prospekte enthalten immer unverbindliche Informationen bzw. Preisangaben. salespromo.ch behält sich das Recht vor, fällige Forderungen dem Kunden gegenüber einschliesslich etwaiger fälliger Teilzahlungsraten, Verzugszinsen und Mahngebühren an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
Projektreserve und Mehraufwände
salespromo.ch ist berechtigt, eine allgemeine Projektreserve von bis zu 5 % des gesamten Auftragsvolumens vorzusehen. Werden Mehraufwände absehbar, informiert salespromo.ch den Kunden über die Nutzung der Projektreserve.
Leistungen ausserhalb des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs
Verlangt der Kunde zusätzliche, ausserhalb des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs liegende Leistungen, werden diese dem Kunden zusätzlich zur ursprünglich vereinbarten Entschädigung verrechnet. Soweit anwendbar, gelten diesbezüglich die gleichen Preise bzw. Ansätze wie für den ursprünglichen Projektumfang. salespromo.ch weist den Kunden schriftlich auf solche Leistungen ausserhalb des ursprünglich vereinbarten Projektaufwands und die damit einhergehenden Mehraufwände und -kosten hin. Ohne Widerspruch durch den Kunden innert zwei (2) Arbeitstagen, oder innert angemessener kürzerer Frist, sollte die Natur des Geschäfts dies verlangen, gelten die zusätzlichen Leistungen samt Mehraufwand als genehmigt.
Grundsätze der Rechnungsstellung, Währung und Zahlungsfrist
salespromo.ch verrechnet ihre Dienstleistungen in Schweizer Franken (CHF). Das Wechselkursrisiko trägt der Kunde. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto nach Rechnungsdatum. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Abschluss eines Projektes. Bei Nichtbezahlung gerät der Kunde ohne vorgängige Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug und schuldet salespromo.ch Verzugszinsen im Umfang von 5 %. Ab einer zweiten Mahnung stellt salespromo.ch dem Kunden aufgrund der zusätzlichen Umtriebe eine Mahngebühr von CHF 50.– in Rechnung.
salespromo.ch ist überdies berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entweder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen, noch ausstehende Leistungen zu sistieren oder nur gegen Vorkasse auszuführen. Eine kumulative Anwendung dieser Optionen ist nicht ausgeschlossen. Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann salespromo.ch vom Vertrag zurücktreten, unabhängig davon, ob sie ihrerseits sämtliche Leistungen erbracht hat. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt in jedem Fall vorbehalten. Die Verrechnung von Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Auftrags Annullationen werden wie folgt verrechnet:
Ab Auftragsbestätigung bis 15 Tage vor Umsetzungsbeginn - nach effektivem Aufwand - bereits angefallene Drittausgaben zu 100% - bereits geleistete Arbeitsstunden von salespromo.ch zu den üblichen Agenturansätzen - ein allfälliger Mehraufwand wird geltend gemacht
Ab 14 Tage bis 8 Tage vor Umsetzungsbeginn - mindestens 50% des Gesamtvolumens - bereits angefallene Drittausgaben zu 100% - bereits geleistete Arbeitsstunden von salespromo.ch zu den üblichen Agenturansätzen - ein allfälliger Mehraufwand wird geltend gemacht
Ab 7 Tage bis 2 Tage vor Umsetzungsbeginn - mindestens 75% des Gesamtvolumens - bereits angefallene Drittausgaben zu 100% - bereits geleistete Arbeitsstunden von salespromo.ch zu den üblichen Agenturansätzen - ein allfälliger Mehraufwand wird geltend gemacht
Ab 1 Tag bis 0 Tage vor Umsetzungsbeginn > mindestens 100% des Gesamtvolumens - bereits angefallene Drittausgaben zu 100% - bereits geleistete Arbeitsstunden von salespromo.ch zu den üblichen Agenturansätzen - ein allfälliger Mehraufwand wird geltend gemacht
Beachtung von Rechten Dritter
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass allfällige von ihm gelieferte Daten gesetzeskonform sind. Insbesondere haftet der Kunde für die Richtigkeit von Kommunikationsinhalten. Der Kunde sichert somit zu, dass er die Rechte Dritter, insbesondere Firmen-, Urheber- und Markenrechte beachtet. Er nimmt davon Kenntnis, dass an Bildern, Grafiken, Daten, etc., oder Teilen davon, in der Regel Drittrechte bestehen und bestätigt, dass er die nötigen Nutzungsrechte vorgängig eingeholt hat. salespromo.ch ist nicht verpflichtet, das Bestehen solcher Drittrechte zu prüfen, behält sich aber vor, bei Daten, die den vorstehenden Anforderungen offensichtlich nicht genügen, den Kunden schriftlich abzumahnen, die Arbeiten zu sistieren und gegebenenfalls den Leistungsumfang auf Kosten des Kunden nach ihrem Ermessen anzupassen. Der Kunde hält salespromo.ch von sämtlichen Ansprüchen, welche Dritte aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte gegenüber salespromo.ch oder ihren Partnern geltend machen, vollumfänglich schadlos und verpflichtet sich, salespromo.ch im Falle rechtlicher Auseinandersetzung tatkräftig zu unterstützen. Die Parteien verpflichten sich, allfällige Abwehrmassnahmen vorgängig miteinander abzustimmen.
Abwerbeverbot
Der Kunde anerkennt, dass die von salespromo.ch eingesetzten Spezialisten oder deren Vermittlung zur Kernkompetenz und zum schützenswerten Geschäftsgeheimnis von salespromo.ch gehören. Die Parteien verpflichten sich daher gegenseitig, während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie während eines Jahres nach Vertragsbeendigung, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder direkt noch indirekt Leistungserbringer der anderen Partei einzustellen oder in irgendeiner Art und Form zu beschäftigen bzw. mit ihnen zusammen zu arbeiten. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 50’000.– pro Vertragsverletzung fällig und zahlbar (Verfalltag). Darüberhinausgehender Schaden bleibt vorbehalten. Insbesondere kann neben Schadenersatz auch weiterhin die Erfüllung dieser Verpflichtung verlangt werden.
Exklusivität
Ohne eine anderslautende schriftliche Vereinbarung ist salespromo.ch berechtigt, für mehrere Kunden aus derselben Branche tätig zu sein. Eine allfällige auftragsrechtliche Treuepflicht geht dieser Regelung selbstverständlich vor
Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihr bei der Zusammenarbeit bekannt werden den Geschäftsvorgängen und Informationen der anderen Partei geheim zu halten. salespromo.ch verpflichtet beigezogene Dritte und Mitarbeiter, sofern erforderlich, zur Geheimhaltung. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Höhere Gewalt und Zufall
Die Folgen von höherer Gewalt und Zufall trägt ausschliesslich der Auftraggeber. Dazu gehören unter anderem die Nichteinhaltung von Terminen durch Dritte, behördliche Anordnungen, welche die Dienstleistungen von salespromo.ch einschränken oder verhindern sowie generell sämtliche Umstände, welche ausserhalb des Macht- und Kontrollbereichs von salespromo.ch liegen.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
salespromo.ch steht das Recht zu, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Dabei obliegt es salespromo.ch, bei laufenden Projekten die Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise bekannt zu geben. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Kunden innert drei (3) Arbeitstagen nach Bekanntgabe, spätestens jedoch bei einem Folgeauftrag bzw. bei der Vereinbarung neuer oder zusätzlicher Leistungen, gelten die Änderungen als vereinbart. Im Widerspruchsfall finden die bislang gültigen AGB nur noch bis zur Beendigung des Projektes Anwendung.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder eine Lücke im Vertrag berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – mit Wirkung ab Vertragsschluss – eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen salespromo.ch und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980), auch wenn eine Partei ihren Geschäftssitz oder ihre Aktivitäten im Ausland hat oder ins Ausland verlegen sollte.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz salespromo.ch.
